Collaby
Influencer-Marketing-Marktplatz
Rahmenvertrag über die Nutzung des Collaby Marktplatzes
zwischen Plattformbetreiber und Werbepartner (Brand)
Plattformbetreiber
Collaby – René Stubbe
Einzelunternehmen, Inhaber: René Stubbe
Am Brangenberg 7
42551 Velbert, Deutschland
Ansprechpartner: René Stubbe
E-Mail: Info@collaby.com
nachfolgend „Collaby“ oder „Plattform“
Werbepartner / Brand
Ihre Brand GmbH
Beispielstrasse 1
10115 Berlin, Deutschland
Ansprechpartner: Vertretungsberechtigte Person (Geschaeftsfuehrung)
E-Mail: brand@example.com
nachfolgend „Brand“ oder „Werbepartner“
– nachfolgend gemeinsam die „Parteien“ –
Präambel
Collaby betreibt unter collaby.com einen Online-Marktplatz, über den Werbepartner
(Brands) mit Creatorn bzw. Influencern für Marketing-Kampagnen zusammengebracht werden. Collaby
stellt die technische Infrastruktur, das Matching, Media Kits, das Kampagnen-Management sowie die
Zahlungsabwicklung über Stripe Connect bereit und vermittelt den Kontakt zwischen Brand und
Influencer. Dieser Vertrag regelt die verbindlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung der Plattform
durch die Brand. Einzelne Kampagnen werden auf Grundlage dieses Rahmenvertrags über die Plattform
beauftragt.
§ 1 Begriffsbestimmungen
- Plattform – der unter collaby.com erreichbare Marktplatz von Collaby
einschließlich aller Funktionen (Profile, Media Kits, Matching, Kampagnen, Nachrichten,
Zahlungsabwicklung).
- Influencer / Creator – die auf der Plattform registrierten Content-Creator, die
Kampagnenleistungen erbringen.
- Vermittelter Influencer – jeder Influencer, mit dem die Brand über die Plattform
in Kontakt gebracht wurde oder dessen Profil-, Kontakt- oder Media-Kit-Daten der Brand über die
Plattform zugänglich gemacht wurden.
- Kampagne – ein über die Plattform beauftragter Marketing-Auftrag der Brand an
einen oder mehrere Influencer.
- Kampagnenbudget – der von der Brand für eine Kampagne im Voraus an Collaby
gezahlte Bruttobetrag.
§ 2 Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Vertrags
- Gegenstand ist die Nutzung der Plattform durch die Brand zur Anbahnung, Beauftragung und
Abwicklung von Influencer-Marketing-Kampagnen.
- Collaby wird als Vermittlerin, technische Dienstleisterin und Zahlungsabwicklerin tätig und
schuldet die Bereitstellung der Plattform und die Vermittlung, nicht den Werbeerfolg oder die
inhaltliche Leistung der Influencer.
- Der Vertrag kommt zustande, indem die Brand sich registriert und diesen Rechtstext im Rahmen
der Registrierung elektronisch in Echtzeit bestätigt (elektronische Signatur, § 127 BGB).
- Die Brand handelt als Unternehmerin (§ 14 BGB); ein Verbraucher-Widerrufsrecht besteht nicht.
Die unterzeichnende Person sichert ihre Vertretungsberechtigung zu.
§ 3 Pflichten und Verhaltensregeln der Brand
- Wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben bei Registrierung und Kampagnenanlage.
- Bewerbung ausschließlich rechtlich zulässiger, marken- und jugendsicherer Produkte und Inhalte;
keine irreführenden, diskriminierenden, jugendgefährdenden oder rechtswidrigen Inhalte.
- Rechtzeitige, vollständige und klare Briefings und Assets; Beachtung der gesetzlichen
Werbekennzeichnung (UWG); keine Aufforderung an Influencer zu rechtswidriger Werbung.
- Respektvoller Umgang mit Influencern und Plattform; keine Herabsetzung oder Rufschädigung der
Plattform.
- Keine Weitergabe von Influencer-Kontakt- oder Profildaten an Dritte; Nutzung ausschließlich zur
Abwicklung von Kampagnen über die Plattform.
- Einhaltung der Zahlungspflichten (§ 6) und des Abwerbe-/Umgehungsverbots (§ 5).
§ 4 Vermittlung und Kampagnenabwicklung
- Collaby erstellt auf Grundlage der Kampagnenanforderungen Vorschläge bzw. Shortlists; ein
Anspruch auf ein bestimmtes Matching-Ergebnis besteht nicht.
- Die Brand fragt Influencer über die Plattform an. Eine Kampagne gilt erst nach Annahme durch den
Influencer und nach Finanzierung (§ 6) als verbindlich beauftragt.
- Die inhaltliche Leistung wird vom jeweiligen Influencer erbracht; Collaby ist insoweit nicht
Erfüllungsgehilfin der Brand.
§ 5 Abwerbe- und Umgehungsverbot · Vertragsstrafe
- Für jeden vermittelten Influencer (§ 1 Abs. 3) verpflichtet sich die Brand, sämtliche
Anbahnung, Kommunikation, Angebote, Verhandlungen sowie den Abschluss und die Abwicklung von
Kooperationen ausschließlich über die Plattform abzuwickeln.
- Der Brand ist es insbesondere untersagt, einen vermittelten Influencer außerhalb der
Plattform – über andere Plattformen, soziale Netzwerke, Messenger, E-Mail, Telefon oder
sonstige Kanäle, unmittelbar oder über Dritte – zu kontaktieren, ihm Angebote zu
unterbreiten, Kampagnen oder Kooperationen zu vereinbaren oder abzuwickeln, um die Plattform und
die ihr zustehende Vergütung zu umgehen.
- Das Verbot gilt während der Vertragslaufzeit sowie für 12 Monate nach dem letzten über
die Plattform vermittelten Kontakt bzw. der letzten Kampagne mit dem jeweiligen Influencer.
- Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung – je betroffenem Influencer und je
Verstoß – verpflichtet sich die Brand zur Zahlung einer
Vertragsstrafe in Höhe von 3.500 EUR
(in Worten: dreitausendfünfhundert Euro). Bei fortdauerndem Verstoß gilt jeder angefangene Monat
als eigenständiger Verstoß.
- Die Parteien sind sich einig, dass dieser Betrag angesichts der typischerweise entgehenden
Vermittlungs- und Plattformvergütung sowie des Aufwands der Rechtsverfolgung der Höhe nach
angemessen ist. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten; eine
verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.
- Collaby ist berechtigt, Ansprüche aus diesem Paragraphen unmittelbar gerichtlich geltend zu
machen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 13) bleibt unberührt.
Fair & vermeidbar
Die Brand vermeidet jede Vertragsstrafe vollständig, indem sie die
Zusammenarbeit mit über Collaby kennengelernten Influencern einfach über die Plattform abwickelt.
Das Verbot richtet sich nur gegen gezielte Umgehung, nicht gegen legitime Geschäftstätigkeit der
Brand mit selbst akquirierten Influencern.
§ 6 Vergütung, Vorkasse und Zahlungsabwicklung (Stripe Connect)
- Kampagnen sind im Voraus (Vorkasse) zu bezahlen. Eine verbindliche Buchung von
Influencern erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang bei Collaby („funded“).
- Die Zahlung erfolgt über Stripe / Stripe Connect. Collaby vereinnahmt das
Kampagnenbudget als Zahlungsmittlerin und hält es bis zur Freigabe an den Influencer.
- Von dem über die Plattform abgewickelten Kampagnenbudget steht Collaby eine Plattformgebühr
von 20 % zu; die verbleibenden 80 % bilden den Auszahlungspool des Influencers,
sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregeln (§§ 286, 288 BGB). Collaby ist
berechtigt, Vermittlung und Auszahlungen bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen.
- Veranlasst die Brand eine ungerechtfertigte Rückbuchung (Chargeback) eines bereits
finanzierten oder freigegebenen Betrags, hat sie Collaby den daraus entstehenden Schaden
einschließlich angefallener Gebühren zu erstatten; Collaby darf solche Beträge mit künftigen
Guthaben verrechnen.
- Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht der Brand nur bei unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zu.
§ 7 Abnahme und Einspruchsfrist
- Markiert der Influencer eine Kampagnenleistung über die Plattform als abgeschlossen, beginnt
eine Einspruchsfrist von 2 Tagen (48 Stunden), innerhalb derer die Brand über
die Plattform Einspruch erheben kann.
- Ohne fristgerechten Einspruch gilt die Leistung als abgenommen; der einbehaltene Betrag wird an
den Influencer freigegeben (Auszahlung über Stripe Connect).
- Bei fristgerechtem Einspruch wird der Betrag einbehalten (Status „disputed“).
Collaby entscheidet nach billigem Ermessen anhand der Nachweise über Freigabe an den Influencer,
(teilweise) Rückerstattung an die Brand oder Aufteilung.
- Der Einspruch ist zu begründen; offensichtlich missbräuchliche Einsprüche berechtigen Collaby
zur sofortigen Freigabe an den Influencer.
§ 8 Nutzungsrechte und von der Brand bereitgestellte Materialien
- Umfang, Dauer und Gebiet der Nutzungsrechte an den Kampagneninhalten richten sich nach dem
jeweiligen Kampagnenbriefing zwischen Brand und Influencer. Collaby ist an diesem
Rechteverhältnis nicht beteiligt und schuldet keine bestimmten Nutzungsrechte.
- Stellt die Brand Materialien bereit (z. B. Logos, Marken, Produktbilder, Werbeaussagen),
sichert sie zu, dass sie über die erforderlichen Rechte verfügt und die Materialien frei von
Rechten Dritter sowie rechtlich zulässig sind.
- Die Brand stellt Collaby von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus von der Brand
bereitgestellten Materialien, Vorgaben oder Werbeaussagen resultieren (§ 9 Abs. 2).
§ 9 Haftung und Freistellung
- Collaby haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt
unberührt.
- Die Brand stellt Collaby von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus den Produkten,
Dienstleistungen, Materialien, Briefings oder Vorgaben der Brand resultieren (insbesondere
Produkthaftung, irreführende oder unzulässige Werbeaussagen, Marken- und Wettbewerbsverstöße),
einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit Collaby den
Anspruch selbst zu vertreten hat.
- Collaby haftet nicht für Handlungen, Unterlassungen, Inhalte oder die Leistungsqualität der
Influencer; diese erbringen ihre Leistungen eigenverantwortlich.
§ 10 Höhere Gewalt
- Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung von Pflichten (ausgenommen
Zahlungspflichten), soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruht – etwa Naturereignisse,
Streik, Ausfälle von Strom-, Telekommunikations- oder Drittanbieterdiensten (insb. Stripe),
behördliche Maßnahmen oder vergleichbare, nicht beeinflussbare Umstände.
- Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich. Dauert das Ereignis länger als
30 Tage an, kann jede Partei den betroffenen Auftrag in Textform beenden.
§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz
- Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere
Influencer-Daten, Konditionen und Geschäftsinterna – vertraulich und nutzen sie nur zur
Vertragsdurchführung. Diese Pflicht gilt gegenseitig und wirkt über das Vertragsende hinaus fort.
- Die Parteien beachten die geltenden Datenschutzvorschriften (insb. DSGVO). Personenbezogene
Daten von Influencern dürfen ausschließlich für Zwecke der über die Plattform abgewickelten
Kampagnen verarbeitet werden.
- Soweit eine Partei personenbezogene Daten im Auftrag der anderen verarbeitet, schließen die
Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 12 Änderungen dieser Bedingungen
- Collaby kann diesen Rahmenvertrag mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung
an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung, technische Entwicklungen oder geänderte Leistungen
erforderlich ist und die Brand hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
- Änderungen werden der Brand mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform (z. B.
per E-Mail oder über die Plattform) mitgeteilt. Widerspricht die Brand nicht innerhalb von
30 Tagen, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert
hingewiesen.
- Widerspricht die Brand fristgerecht, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort; beide
Parteien können den Vertrag in diesem Fall mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Wesentliche
Hauptleistungspflichten (insb. Vergütungssplit und Vertragsstrafe) können nicht einseitig zu
Lasten der Brand geändert werden.
§ 13 Laufzeit, Kündigung und Sperrung
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist
von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Bereits finanzierte Kampagnen sind
ordnungsgemäß zu Ende zu führen.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger
Grund liegt für Collaby insbesondere bei einem Verstoß gegen § 3, § 5 oder bei Zahlungsverzug vor.
- Bei begründetem Verdacht auf erhebliche Vertragsverstöße ist Collaby berechtigt, den Zugang der
Brand vorübergehend zu sperren. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Grund entfällt.
- Das Abwerbe- und Umgehungsverbot (§ 5) sowie die Vertraulichkeit (§ 11) gelten über die
Beendigung hinaus für den dort genannten Zeitraum fort.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ist die Brand Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz von Collaby (Velbert). Collaby ist zudem
berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand der Brand zu klagen.
- Die Brand darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Collaby
auf Dritte übertragen. Collaby darf den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder einen
Rechtsnachfolger übertragen; die Brand kann in diesem Fall innerhalb von 14 Tagen kündigen.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses
Textformerfordernisses.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige
Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Vertragsabschluss und elektronische Signatur
Collaby – René Stubbe
Ort: Velbert
Datum: 1.7.2026
René Stubbe, Inhaber (Plattformbetreiber)
Für die Plattform vorab autorisiert.
Ihre Brand
Unterzeichner/in: Vertretungsberechtigte Person
Funktion: Geschaeftsfuehrung (vertretungsberechtigt)
Ort: Berlin
Datum/Zeit: 1.7.2026, 12:58 Uhr
✔ Elektronisch bestätigt durch Anklicken der Zustimmung im
Registrierungsformular. Mit der Bestätigung erklärt die unterzeichnende Person, diesen Vertrag
gelesen und akzeptiert zu haben und zur Vertretung der Brand berechtigt zu sein.
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